Zur Bundestagsdebatte über den §219a veröffentlichte ze.tt einen, wie wir finden sehr treffenden Kommentar zur Debatte.
„Ich frage mich: Ernsthaft? Müssen wir im Jahr 2018 wirklich noch darüber diskutieren, ob ein Paragraf, der sogenannte Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch verbietet, weiterhin Teil der deutschen Gesetzgebung sein sollte? Was ist das für ein Frauenbild Allein der Begriff Werbung macht schon wütend: Das klingt so, als würden Ärzt*innen bunt blinkende Anzeigen auf ihren Websites schalten, die Frauen dazu ermuntern, ihre Schwangerschaft abzubrechen. Werden Frauen wirklich für so beeinflussbar und so naiv gehalten, dass sie davon getriggert werden? Wir sprechen hier nicht von der Werbung für eine neue Winterjacke oder den nächsten Urlaub. Die Ärzt*innen informieren, sie werben nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand beim Lesen einer solchen Information denkt: „Ach, Schwangerschaftsabbruch. Fein. Hab diese Woche eh nicht so viel zu tun, mach ich mir mal ’nen Termin. Wird bestimmt witzig.“
Zusätzlich erstellte das Magazin ein Informationsvideo, was zu genau zu tun ist, wenn man in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchte.
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