Sich mit dem Thema „weibliche Beschneidung“ zu beschäftigen, kostet Überwindung. Dieses „Ritual“ ist unsagbar grausam und die Auseinandersetzung damit nur schwer zu ertragen. Aber es ist wichtig. Und da das Problem längst in Deutschland angekommen ist, auch unumgänglich.
Die „weibliche Beschneidung“ oder, was es in Wirklichkeit ist, die „weibliche Genitalverstümmelung“ ( auch „FGM“ oder „Female Genital Mutilation“) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, der weltweit Millionen von Mädchen und Frauen zum Opfer fallen. Verbreitet ist die Tradition sowohl in christlich als auch muslimisch geprägten Ländern im westlichen und nordöstlichen Afrika. Durch Einwanderung und Flucht von Menschen aus den entsprechenden Ländern ist das Problem allerdings längst in Deutschland angekommen. Zum einen brauchen geflüchtete Mädchen und Frauen, die in ihren Heimatländern beschnitten wurden, dringend medizinische wie psychologische Hilfe. Zum anderen leben in Deutschland Mädchen und unverheiratete Frauen mit Migrationshintergrund unter der Gefahr, über die Ferien zur Beschneidung in ihre Heimatländer geschickt zu werden. Das Gleiche gilt für geflüchtete Frauen, Mädchen und Familien, deren Töchter bei Abschiebung der akuten und dauerhaften Gefahr ausgesetzt sind, dieser Prozedur zum Opfer zu fallen. Selbst die eigenen Eltern können ihre Töchter oft nicht schützen. Und die Folgen sind verheerend. Sowohl medizinisch als auch psychologisch. Betroffene Frauen leiden ein Leben lang unter gynäkologischen Schäden und sind meist nachhaltig traumatisiert. Das Thema FGM hat also auch hier in Deutschland längst Frauenarztpraxen, Jugendämter, Asylbehörden, Flüchtlingsunterkünfte und soziale Institutionen erreicht, die bislang viel zu wenig oder gar nicht darin geschult sind, mit den Opfern umzugehen.
Die Tradition der „Weiblichen Beschneidung“ in afrikanischen Ländern wurde hierzulande vor allem durch das Buch und dessen Verfilmung „Wüstenrose“ von Waris Dirie bekannt. Einst Nomadenkind in der somalischen Wüste, würde sie in Österreich entdeckt und stieg zum Supermodel auf. Aber worüber sie erst in ihrem Bestseller sprach: Waris Dirie wurde im Alter von fünf Jahren in Somalia beschnitten. Heute kämpft ist sie als Menschenrechtsaktivistin gegen weibliche Genitalverstümmelung. Sie war von 1997 bis 2003 UN-Sonderbotschafterin gegen die Beschneidung weiblicher Genitalien. 2002 gründete sie ihre eigene Organisation, die Desert Flower Foundation.
Dem Bundesfrauenministerium zufolge, sind in Deutschland aktuell mindestens 47.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Diese brauchen dringend Hilfe und Schutz. Verschiedene Vereine, Arbeitskreise und Netzwerke engagieren sich für diese Frauen und Mädchen.
Aktuelle Arte-Reportage
Arte berichtete in ihrer Reportage „Re:“ über die Arbeit von Fadumo Korn und dem von ihr gegründeten Verein Nala e.V. Fadumo Korn ist vor vielen Jahren aus Somalia gekommen, wo sie selbst als Mädchen beschnitten wurde und hilft heute anderen Betroffenen. Sie arbeitet als Dolmetscherin und ist als Expertin erste Ansprechpartnerin zum Thema für Ärzt*innen, Krankenhäuser, soziale Organisationen etc. Die Arte-Reportage „Re: Grausames Ritual Beschnittene Mädchen suchen Hilfe in Deutschland“ begleitet Fadumo Korn bei ihrer täglichen Arbeit, bei der ihr Handy niemals still steht. Neben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bildung von Netzwerken im In- und Ausland setzt sich Fadumo Korn auch in Deutschland direkt für Betroffene ein. Die Sendung widmet sich hauptsächlich ihrem Projekt in München, der Nala e.V. Mädchengruppe, die betroffene Mädchen betreut und unterstützt. Erstmals zeigen diese hier zusammen in einer Gruppe ihr Gesicht. Die Sendung zeigt einfühlsam, mit welchen Problemen die Mädchen täglich zu kämpfen haben, und welche Hilfe sie dabei benötigen.
„Re: Grausames Ritual Beschnittene Mädchen suchen Hilfe in Deutschland“
30 Minuten, noch bis 09.09.2018 verfügbar in der Arte-Mediathek
Weibliche Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung (engl. „Female Genital Mutilation“, kurz FGM), bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung beziehungsweise Beschädigung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane. Diese Praktiken werden von den Ausübenden überwiegend aus der Tradition heraus begründet. Eine nicht-beschnittene Frau gilt als unrein und kann dadurch nicht verheiratet werden. Durch Studien dokumentierte Hauptverbreitungsgebiete sind das westliche und nordöstliche Afrika sowie der Jemen, der Irak, Indonesien und Malaysia. Weil das Thema gesellschaftlich tabuisiert ist, ist aber von einer erheblich größeren Verbreitung auszugehen. Es wird geschätzt, dass weltweit etwa 200 Millionen beschnittene Mädchen und Frauen leben und jährlich etwa drei Millionen Mädchen, meist unter 15 Jahren, eine Genitalverstümmelung erleiden.
FGM wird an Mädchen und Frauen vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter vorgenommen, in den meisten Fällen vor Beginn oder während der Pubertät. Sie wird ohne medizinische Begründung und zum Großteil unter unhygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und von medizinisch nicht geschultem Personal oft mit Rasierklingen, Glasscherben u. ä. durchgeführt. So ist sie meist mit starken Schmerzen verbunden, kann schwere gesundheitliche körperliche und psychische Schäden verursachen und führt nicht selten zum Tod.
Deshalb steht FGM seit Langem in der Kritik von Menschen- und Frauenrechtsorganisationen vieler Länder. Sowohl internationale staatliche Organisationen wie die Vereinten Nationen, UNICEF, UNIFEM und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch nichtstaatliche Organisationen wie Amnesty International, Terre des Femmes oder Plan International wenden sich gegen die Genitalbeschneidung und stufen sie als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit ein, auf die mit dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, der seit 2003 jährlich am 6. Februar stattfindet, aufmerksam gemacht werden soll.
Auf dem afrikanischen Kontinent arbeiten seit Beginn der 1980er Jahre in allen relevanten Ländern nichtstaatliche Initiativen für eine Beendigung der Verstümmelungspraxis mit dem Verständnis von Genitalverstümmelung als Verletzung von Kinderrechten und Gewalt gegen Kinder und Frauen. Das größte Netzwerk ist das Inter-African Committee on Traditional Practices mit 34 nationalen Komitees in 30 afrikanischen Ländern und 17 internationalen Partnerkomitees in Europa, Kanada, Japan, den USA und Neuseeland.
Die Praxis ist weltweit in den meisten Staaten – unter anderem in allen Staaten der Europäischen Union – strafbar. Dennoch sind in vielen dieser Staaten junge Mädchen, so auch in Deutschland, in Folge verstärkter Zuwanderung zunehmend bedroht. Terre des Femmes geht im Juli 2017 von mehr als 13.000 Mädchen in Deutschland aus, das sind 4000 mehr als ein Jahr zuvor, denen eine Genitalverstümmlung droht. Europaweit gibt es etwa eine halbe Million Opfer, die meisten davon in Frankreich.
Eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet zwischen vier Typen der weiblichen Genitalverstümmelung:
Beschneidungsformen (nach WHO):
Typ I: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris (Klitoridektomie) und/oder der Klitorisvorhaut (Klitorisvorhautreduktion).
Typ II: teilweise oder vollständige Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen (Exzision)
Typ III: (Infibulation)Verengung der Vaginalöffnung mit Bildung eines deckenden Verschlusses, indem die inneren und/oder die äußeren Schamlippen aufgeschnitten und zusammengefügt werden, mit oder ohne Entfernung des äußerlich sichtbaren Teils der Klitoris.
Typ IV: In dieser Kategorie werden alle Praktiken erfasst, die sich nicht einer der anderen drei Kategorien zuordnen lassen. Die WHO nennt beispielhaft das Einstechen, Durchbohren (Piercing), Einschneiden (Introzision), Abschaben sowie die Kauterisation von Genitalgewebe, das Ausbrennen der Klitoris oder das Einführen ätzender Substanzen in die Vagina.
Die invasivste Praktik ist die Infibulation nach Typ III, auch „pharaonische Beschneidung“ genannt. Die Beine des Mädchens werden von der Hüfte bis zu den Knöcheln für bis zu 40 Tage zusammengebunden, damit die Wunde heilen kann. Die Haut über der Vaginalöffnung und dem Ausgang der Harnröhre wächst zusammen und verschließt den Scheidenvorhof. Lediglich eine kleine Öffnung für den Austritt des Urins, des Menstruationsbluts und der Vaginalsekrete wird geschaffen, indem ein dünner Zweig oder Steinsalz in die Wunde eingefügt wird. Durch diese Behinderung kommt es zu zusätzlichen Schmerzen und Infektionsrisiken. Weitere gesundheitliche Risiken und Komplikationen ergeben sich dadurch, dass die Vulva wieder aufgeschnitten werden muss (medizinischer Fachbegriff: Defibulation), um Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Gelingt dem Mann die Öffnung der Vagina durch Penetration nicht, muss die infibulierte Vaginalöffnung mit einem scharfen Gegenstand erweitert werden. Zur Entbindung ist oft eine zusätzliche weiter reichende Defibulation notwendig. Manchmal wird an unbeschnittenen schwangeren Frauen vor der Entbindung eine Infibulation durchgeführt, weil geglaubt wird, dass Berührung mit der Klitoris zu Fehlgeburten führt. In manchen Gegenden folgt nach der Geburt eine erneute Infibulation, Reinfibulation genannt.
Verbreitungsgebiete
Hauptverbreitungsgebiete sind 28 Staaten im westlichen und nordöstlichen Afrika. In sieben Ländern – in Dschibuti, Ägypten, Guinea, Mali, Sierra Leone, Somalia und im Norden des Sudan – ist die Praxis fast flächendeckend verbreitet: Über 90 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren sind dort beschnitten. Die Infibulation (Typ III) ist insbesondere in Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Somalia und Nordsudan verbreitet, in Dschibuti und Nordsudan ist mehr als die Hälfte der Frauen, in Somalia sind etwa 80 % der Frauen von diesem Eingriff betroffen. Außerhalb Afrikas ist bisher der Jemen das einzige Land mit Beschneidungspraxis, für das die Verbreitung statistisch erfasst wurde: 22,6 Prozent der 15- bis 49-jährigen Mädchen und Frauen sind betroffen. Indizien deuten darauf hin, dass die Beschneidung weiblicher Genitalien in Syrien, dem West-Iran und unter verschiedenen Ethnien im Irak präsent ist.
Tradition wird als wichtigster Grund für diese Praxis angenommen. Weil die Beschneidung seit langer Zeit und an praktisch allen Frauen der praktizierenden Gruppe durchgeführt wird, betrachten sie die Beschneidung als festen Bestandteil ihrer kulturellen Welt. Die Beschneidung wird häufig als feierlicher Initiationsritus begangen, bei dem ein Mädchen im Mittelpunkt stehe und offiziell als erwachsene Frau anerkannt wird. Mit der Beschneidung einher gingen oftmals verschiedene Rituale und Unterweisungen, die dem Mädchen das kulturelle Wissen ihrer Gemeinschaft vermitteln sollen. Die Bedeutung von Beschneidung als Initiationsritus ist in den letzten Jahren allerdings deutlich rückläufig. Beschneidungen werden tendenziell in einem jüngeren Alter des Mädchens, insbesondere im Säuglingsalter durchgeführt, was mit dem Schulbesuch, verstärkter Aufklärung Jugendlicher und auch mit dem Verbot der Praxis in einigen Ländern zusammenhängt.
Nicht beschnittene Mädchen riskieren zudem, sozial ausgegrenzt zu werden. Beschnittene Genitalien gelten in den praktizierenden Gemeinschaften als eine notwendige Voraussetzung für Heirat. Eine Untersuchung im Sudan stellte fest, dass – mit steigender wirtschaftlicher Abhängigkeit von Männern – Frauen besonders darauf bedacht sind, ihre Heiratsfähigkeit aufrechtzuerhalten sowie ihre Ehemänner sexuell und reproduktiv zufrieden zu stellen, um Scheidung zu verhindern. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit riskieren Eltern sehr selten, ihre Töchter nicht beschneiden zu lassen.
Ein weiterer Grund sind diverse medizinische Mythen. Mitunter existieren dramatische, medizinisch falsche Vorstellungen, die mit dem unbeschnittenen Zustand bestimmte Probleme verbinden. So werden für den Fall, dass eine Beschneidung unterlassen wird, negative Konsequenzen für die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Frau angenommen und ebenso für die Gesundheit des Geschlechtspartners und der von ihr geborenen Kinder. Auch existieren Mythen, nach denen weibliche Genitalien ohne Beschneidung weiter wüchsen und etwa die Klitoris die Größe eines Penis erreichen könne.
Medizinische und psychische Folgen
Die Folgen hängen vom Typ der Beschneidung, ihren Durchführungsbedingungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Mädchens oder der Frau ab. Besonders folgenschwer ist die Infibulation.
Akute Komplikationen sind in der Regel auf unzureichende hygienische und technische Bedingungen zurückzuführen. So kann es zu hohem Blutverlust (Hämorrhagie) kommen, der, sofern er nicht gestillt wird, bis zum Schock führen kann. Durch Keime kann es zu lokalen und generalisierten Infektionen (z. B. HIV-Infektion), Verletzung benachbarter Organe und Tod kommen. Eine schlechte Wundvernähung kann Narbenbildung begünstigen. Probleme, die sich unmittelbar nach der Beschneidung einstellen können, sind Sepsis, Stenose sowie die Bildung von Fisteln oder Zysten. Weiterhin können Komplikationen wie Infekte des Harntraktes und Störungen der Blasenentleerung (Dysurie) auftreten. Besonders in Afrika ist ein klinisches Operationsumfeld selten vorhanden, sodass es hier häufig zu Komplikationen kommt, die bis zum Tod führen. In direkter Folge der Eingriffe sterben 5 – 10 % der Mädchen.
Langfristige Folgen sind zum einen die Einschränkung des sexuellen Empfindens. Durch das Entfernen von sensitivem klitoralem Gewebe kann es zu einer reduzierten sexuellen Stimulierbarkeit kommen, entsprechend ist auch die Fähigkeit eingeschränkt, einen Orgasmus zu erleben. Bei einer Infibulation. (Typ-III-Beschneidung) kann es durch die Verengung des Scheidenvorhofes und Narbenbildung zu Schmerzen beim Vaginalverkehr kommen, beziehungsweise die Möglichkeit der Penetration eingeschränkt sein. Weitere mögliche negative Folgen sind Komplikationen bei Geburten, Menstuationsschmerzen, Schmerzen beim Wasserlassen, chronische Schmerzen sowie häufig lebensbedrohliche Infektionen. 20 % der Betroffenen sterben an Spätfolgen. Ausserdem hat die Praxis meist schwere psychische Folgen u.a. aufgrund einer Traumatisierung durch den extrem schmerzhaften Eingriff.
Rechtliche Situation in Deutschland
Die Bedrohung mit Genitalverstümmelung ist als geschlechtsspezifische Verfolgung, die der Betroffenen auch durch nichtstaatliche Akteure drohen kann, im Asylverfahrensgesetz als Fluchtgrund anerkannt.
Wegen der Schwere der Rechtsverletzung wurde im September 2013 mit § 226a StGB ein Spezialstraftatbestand geschaffen, der die Straftat der Verstümmelung weiblicher Genitalien zum Verbrechen heraufstuft. Eine Ausdehnung der Anwendbarkeit dieses Tatbestands auf weitere ausschließlich im Ausland begangene Taten wird derzeit erwogen.
Links zum Thema:
Terre des Femmes e.V. – Weibliche Genitalverstümmelung
INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung
EuroNet FGM – Europäisches Netzwerk gegen FGM
Inter-African Committee on Traditional Practices (IAC) – internationales Netzwerk mit Komitees in 28 afrikanischen Ländern und Partner in 8 europäischen Ländern, den USA, Kanada, Japan und Neuseeland
(I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen
Titelbild: Fadumo Korn, Arte