Die Frauenärztin wird bestraft, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Das ist absurd – und offenbart unser rückständiges Rechtssystem. Ein Kommentar von Till Eckert
„Die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel wurde heute vor dem örtlichen Amtsgericht zu 40 Tagessätze a 150 Euro verurteilt – weil sie online über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informierte. Dafür werden im Deutschland des Jahres 2017 tatsächlich Menschen vor Gericht bestraft. Das ist nicht nur ein Unding, sondern zeigt, wie viel in dieser Debatte nachzuholen ist.“
Dieser Kommentar bringt es auf den Punkt!
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Schwangerschaftsabbruch: Das Urteil im Fall Kristina Hänel ist ein Unding
Lesenswert!