„Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle: Bitte verhindern Sie Einstellung des Verfahrens im #Vergewaltigungsfall trotz DNA-Beweisen“ – Petition von Nina Fuchs auf Change.org

Nina Fuchs wurde im April 2013 in München von unbekannten Tätern mit K.O.-Tropfen betäubt und vergewaltigt. Vier Jahre nach der Tat wurde anhand eines DNA-Treffers der mutmaßliche Täter ermittelt. Doch die zuständige Staatsanwältin will das Verfahren einstellen, weil sie „keine Chance auf eine Verurteilung sieht“. Nina Fuchs und ihr Anwalt sehen das anders. Zurecht.

Bitte unterstützt Nina bei ihrer Petition auf Change.org an die Staatsanwaltschaft München, den mutmaßlichen Täter vor Gericht zu stellen:

Bitte verhindern Sie Einstellung des Verfahrens im #Vergewaltigungsfall trotz DNA-Beweisen

von Nina Fuchs an Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle

Vor knapp sechs Jahren, in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2013,  änderte sich schlagartig mein Leben. Was mit einem ausgelassenen Abend mit Freunden in einem bekannten Münchner Club begann, endete im Park am Maximiliansplatz gegenüber von dem Club mit einer Vergewaltigung. Was die Stunden davor passiert ist und wie ich in den Park gekommen bin, das weiß ich bis heute nicht. Jemand hat mir k.o.-Tropfen ins Glas getan und dafür gesorgt, dass ich leichte Beute war. Ich erinnere mich dunkel an einzelne, sehr schwammige Bilder, als ich langsam wieder zu mir komme – an ein Gebüsch und an zwei Männer, die sich an mir vergehen. Auf dem Weg nach Hause in der Trambahn laufen mir die Tränen übers Gesicht, ich fühle mich elend, weiß nicht, was passiert ist. Als ich ca. 10 bis 12 Stunden nach der Tat in der Gerichtsmedizin untersucht wurde, konnten keine Spuren der k.o.-Tropfen mehr nachgewiesen werden, jedoch wurde ein immer noch erhöhter Alkoholgehalt festgestellt und es wurden außerdem Sperma-Spuren, also vollständige DNA, von einem der Täter sichergestellt. Leider gab es keine Übereinstimmung mit der Datenbank. Die Polizei glaubte mir nicht. Ein dreiviertel Jahr später wurde das Verfahren eingestellt, da ich aufgrund der viel zu schwammigen Erinnerungen keine Täterbeschreibung abgeben kann.

Beim Weißen Ring wird mir geglaubt. Ich erhalte Unterstützung und vor allem einen Anwalt. Dank ihm kann ich als Nebenklägerin auftreten und erhalte Akteneinsicht. Er sagte mir damals, dass es sein kann, dass der Täter später noch gefunden wird und anhand seiner DNA identifiziert werden kann. Jahrelang passierte gar nichts und irgendwann schwand die Hoffnung, dass der Täter noch gefunden wird. Ich begann mich für die Thematik stark zu machen. Gab Interviews für Zeitungen, wirkte bei Fernsehsendungen mit und engagierte mich – vor allem auch im Namen der zahlreichen anderen Opfer, die selbst nicht in der Lage waren, ihre Stimme zu erheben. Dann plötzlich – zeitgleich mit der Ausstrahlung der 37-Grad-Sendung im ZDF (s. Link unten) letztes Jahr im Mai – gab es auf einmal einen Treffer in der Datenbank. Ich war total aufgewühlt und habe bei der Staatsanwaltschaft München I angerufen. In einem halbstündigen Telefonat macht die zuständige Staatsanwältin mir Mut. Applaudiert mir zu der Fernsehsendung, denn nur auf diesem Wege könne sich in der Gesellschaft und somit auch in der Gesetzeslage etwas ändern. Sie sagt mir zu, dass nochmal total gründlich ermittelt wird. Sie gibt mir ein Gefühl von Solidarität und dass sie hinter mir steht.

Lange passiert nichts, da der Beschuldigte zunächst nicht auffindbar ist. Am 2. Januar dann der Anruf der Staatsanwältin: Nachdem sie mir ein frohes neues Jahr gewünscht hat, teilt sie mir mit, dass der Beschuldigte jetzt in Haft sitzt (aufgrund eines anderen Vergehens) und zu meiner Sache keine Angaben macht. Sie sagt mir, dass sie keine Chance auf eine Verurteilung sieht und deshalb das Verfahren einstellt. Und dass sie sich schon mal entschuldigen möchte, weil ihre Formulierung in dem offiziellen Schreiben eventuell etwas hart klingen könnte.

Vor allem aber klingt es sehr absurd und wenig nachvollziehbar: „Der DNA-Treffer ist zwar der Beweis dafür, dass es zwischen der Geschädigten und dem Beschuldigten zum körperlichen Kontakt kam. Da sich die Geschädigte jedoch an längere zeitliche Abschnitte der Tatnacht nicht erinnern kann, kann nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Beschuldigten tatsächlich um einen der beiden Täter handelt. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass die Geschädigte in der Tatnacht auch mit anderen Männer sexuellen Kontakt hatte. Unter diesen Umständen ist der Freispruch des Beschuldigten wahrscheinlicher als eine Verurteilung. Für die Erhebung der öffentlichen Klage ist daher kein Raum.“

Mein Anwalt sieht dies anders. Er spricht von einem absolut skandalösen Vorgang. Aufgrund der eindeutig im Gutachten der Gerichtsmedizin nachgewiesenen Übereinstimmung der DNA, sieht er – im Gegensatz zu der Staatsanwältin – eine sehr große Chance auf eine Verurteilung. Er ist außerdem sauer, weil dies nicht der erste Fall ist, der durch diese Staatsanwältin vorschnell eingestellt wird. Er legt Beschwerde gegen die Einstellung ein. Als er die beantragte Akte bekommt, um seine Beschwerde begründen zu können, stellt er fest, dass die Staatsanwältin fünf Seiten aus der Akte entnommen und einen Sonderband angelegt hat. Erst auf weitere Anfrage hin und nach langer Wartezeit bekommt er endlich auch diesen Sonderband. Er enthält das Gutachten aus der Gerichtsmedizin, in dem u. a. für eine Vergewaltigung typische Halteverletzungen an den Oberarmen dokumentiert sind. In meinen Augen ein sehr dubioses Vorgehen.

Euch alle möchte ich nun von Herzen um eure Unterstützung bitten, damit die Generalstaatsanwaltschaft der Beschwerde meines Anwalts stattgibt und dass in Zukunft ähnliche Fälle nicht mehr so voreilig durch die Staatsanwaltschaft München I eingestellt werden.

Herr Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle, ich bitte Sie, das Verfahren wieder zu eröffnen, damit ein/e RichterIn darüber entscheiden kann, ob es zu einer Verurteilung des bereits in Haft sitzenden Beschuldigten kommt oder nicht. Auf Ihrer Website steht, dass Sie sich gemeinsam mit den zehn Staatsanwaltschaften Ihres Bezirks dafür einsetzen, eine effektive Strafverfolgung und Strafvollstreckung zu gewährleisten, um damit uns und Ihnen ein sicheres Leben zu ermöglichen. „Diese uns vom Gesetzgeber übertragene Verantwortung nehmen wir sehr ernst.“ Ich appelliere an Sie, zu dieser Aussage zu stehen und mir die Hoffnung auf Gerechtigkeit zurückzugeben.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre/eure Unterstützung!

Viele Grüße
Nina Fuchs

Weitere Infos:

Vergewaltigung im Park: „Ich habe mich durch die Polizei mehr traumatisiert gefühlt als von der Tat“ – Von Elisa Britzelmeier – Süddeutsche Zeitung

„37 Grad: K.o. getropft – Leben nach dem Filmriss“ – Dokumentation in der ZDF-Mediathek

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