Der Münchner Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass alle öffentlichen Plakatwerbungen, die „gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen“, künftig entfernt werden müssen.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat nun eine entsprechende Klausel in Verträge einbaut. Das gilt auch für Flächen, die die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) vermietet.
Sexisische Werbung:
Nicht jede Darstellung „nackter Haut“ ist auch gleichzeitig sexistisch, nämlich dann, wenn die Darstellung mit dem beworbenen Produkt zu tun hat, wie z.B. Werbung für Unterwäsche.
Ganz klar sexistisch sind Werbemotive, die die Darstellung stark sexualisierter Frauen als reinen Blickfang ohne Produktbezug benutzen. Auch Werbung, die Frauen als käuflich darstellt (also auch Werbung für Sexarbeit, in der eine Frau nicht als Dienstleisterin, sondern als Kaufobjekt dargestellt wird), ist sexistisch.
Pinkstinks Germany gibt hierzu ein gutes Beispiel:
Auf der Seite des Vereins, der gegen Sexismus kämpft, der Werbemelder*in findet man die ausführlichen Kriterien wann eine Werbung als sexistisch, stereotyp oder nicht sexisitisch gilt. Die App fordert gleichzeitig dazu auf, potentiell sexistische Werbung zu melden. Pinkstinks bewertet die eingereichten Werbungen und erstellt mit den Einreichungen ein deutschlandweites Werbe-Monitoring