§219a: Berufung gegen die Verurteilung von Kristina Hänel vom Landgericht Gießen zurückgewiesen

Das Landgericht Gießen wies am Freitag die Berufung der Ärztin Kristina Hänel im Streit um eine Verurteilung nach dem § 219a Strafgesetzbuch ab. Die Allgemeinmedizinerin legte das Rechtsmittel ein, nachdem das Amtsgericht Gießen sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt hatte.

Die Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Homepage neutral über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Daraufhin wurde sie nach §219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein, und verlor. Der Fall Kristina Hänel rief seitdem viel Aufmerksamkeit auf den §219a hervor, auch weitere Ärztinnen, wie Nora Szász, wurden von Abtreibungsgegner*innen angezeigt, und der Streit um den Paragraphen ist inzwischen zum Politikum geworden. Die Große Koalition kann sich nicht einigen, die SPD will den Paragraphen abschaffen, die CDU/CSU will ihn beibehalten. Die Grünen, die Linke und die FDP sind ebenfalls für eine Streichung.

Kristina Hänel twitterte als Reaktion auf die Zurückweisung der Berufung:

27 Verbände fordern nun in einem offenen Brief die Bundesregierung dazu auf, den §219a abzuschaffen. Darunter auch Pro Familia, Evangelische Frauen in Deutschland e.V., der Deutsche Juristinnenbund oder der DGB. Anlässlich des Berufungsverfahrens der Ärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen am 12.10.2018 fordern die Verbände ein Recht auf sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche:

Verbändebündnis

O F F E N E R B R I E F – M E D I E N M I T T E I L U N G
An
die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley,
den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn,
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey,
den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus,
die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles,

Berlin, 11.10.2018

Wir bekräftigen: § 219a endlich abschaffen – Freien Zugang zu Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche sicherstellen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley,
sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Giffey,
sehr geehrter Herr Brinkhaus,
sehr geehrte Frau Nahles,

anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel am Gießener Landgericht fordern wir, die unterzeichnenden Organisationen, Sie erneut auf, Frauen endlich legalen und uneingeschränkten Zugang zu umfassenden und sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und § 219a StGB aufzuheben. Die Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren, haben seit dem erstem Urteil gegen Kristina Hänel am 24.11.2017 deutlich zugenommen. Dies führt u.a. dazu, dass sich einige Ärztinnen und Ärzte nicht mehr trauen, Abbrüche vorzunehmen. Dies schränkt das Informationsrecht von Betroffenen, die Möglichkeit der freien Wahl einer Ärztin oder eines Arztes sowie das Recht auf Selbstbestimmung gravierend ein.

Im April dieses Jahres haben wir Ihnen diesen Brief schon einmal zugesandt. Einige von Ihnen haben darauf reagiert, zudem hat auch die öffentliche Wahrnehmung gezeigt, dass das Anliegen, § 219a StGB vollständig aufzuheben, breiten gesellschaftlichen Rückhalt erfährt. Unser Offener Brief vom April 2018, der nun auch von weiteren Organisationen unterstützt wird, lautete:

Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. § 219a StGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. § 219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.

Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren.
Berufswidrige Werbung – das heißt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung – ist ohnehin im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.

Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den § 219a StGB auf! Schaffen Sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte! Schützen Sie das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen!

Folgende Verbände haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)
BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
Bundesjugendwerk der AWO e.V.
BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.
Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.
Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Bundesverband Liberale Frauen e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Der Paritätische – Gesamtverband
Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (DGB)
Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)
Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)
Feministische Offensive der LINKEN
Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)
Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.
Netzwerk Frauengesundheit Berlin
pro familia Bundesverband e.V.
Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE
SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
Sozialverband Deutschland e.V. SoVD
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
Zukunftsforum Familie e.V.

Alle Infos auf:

solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com

Pressespiegel:

„LG Gießen zur Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Berufung von Ärztin Hänel abgewiesen“ – Legal Tribune Online

Die Ärtzin Kristina Hänel bleibt auch in zweiter Instanz erfolglos. Ihre Berufung gegen das Urteil der Erstinstanz, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verhängte, wies das LG Gießen ab.

„Verurteilung wegen 219a: Kristina Hänels Ehrentitel“ – Wiebke Ramm – der Spiegel

Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen Kristina Hänel wegen verbotener Werbung für Abtreibungen bestätigt. Doch selbst der Richter ist damit nicht glücklich und ermutigt sie zum Weiterkämpfen.

„Berufungsprozess in Gießen: Justizministerin Barley will Paragraf 219a neu regeln“ – SZ

Die Ärztin Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Informationsmaterial zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellte. Hänel ist gegen das Urteil in Berufung gegangen, der Prozess dazu findet heute vor dem Landgericht Gießen statt. Vor Prozessbeginn bekräftigte Justizministerin Katarina Barley, den Paragrafen neu regeln zu wollen, um Ärzten mehr Rechtssicherheit zu geben.

„Werbeverbot für Abtreibung: Paragraf 219a ist ein Fall für Karlsruhe“ – Kommentar von Michaela Schwinn – SZ

Es geht im Prozess gegen Kristina Hänel schon lange nicht mehr nur um sie. Es geht darum, ob das Werbeverbot für Abtreibung Frauen in einer Notlage in noch größere Nöte bringt. Das sollte das Bundesverfassungsgericht endlich klären.

„INFORMATION ÜBER ABTREIBUNG: Ärztin verliert Prozess, gewinnt Sympathien“ – KIM BJÖRN BECKER – FAZ

Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Abtreibungen bestätigt. Doch es fällt ein bemerkenswerter Satz des Richters. Der Streit ist in jedem Fall nicht beendet.

„Schwangerschaftsabbruch: Vertraut den Frauen“ – Sarah Diehl – Die Zeit

Die Debatte um Abtreibungen wird dominiert von einem bevormundenden, negativen Frauenbild und vielen unhaltbaren Mythen. Paragraph 218 muss endlich gestrichen werden.

„Marsch für das Leben“ in Berlin: Bunt ist lauter“ – Patricia Hecht – TAZ

Rund 5.000 Menschen demonstrieren in Berlin gegen Abtreibung und Sterbehilfe. Der Gegenprotest ist kreativ – und lauter.

„UNGEWOLLTE SCHWANGERSCHAFT: Wir fragen eine Abtreibungsärztin, ob sie sich als Auftragsmörderin sieht“ – Von Eike Kühl und Laura Binder – VICE

Papst Franziskus hat schon wieder etwas Beklopptes zu Schwangerschaftsabbrüchen gesagt.

 

Titelbild: solidaritätfürkristinahaenel.wordpress.com

 

 

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s