Der bayerische Landtag veröffentlichte auf seiner Homepage einen kompakten Bericht über die Anhörung zum von der Staatsregierung geplanten Gesetzesentwurf zu einem neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Das umstrittene Gesetz, dass heftige Proteste auslöste, wurde schon vor der Anhörung entschärft, wie wir bereits berichtet haben.
#PSYCHIATRIEGESETZ: DIE PETITON WAR ERFOLGREICH – DER GESETZESENTWURF WURDE ENTSCHÄRFT.
Der nun veröffentlichte Berichte fasst die Anhörung kompakt zusammen. Er beinhaltet die Stellungnahmen der geladenen Experten und das Ergebnis der Anhörung.
„Selten führte ein Gesetzentwurf zu so einem großen Echo in der Öffentlichkeit wie der für das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG). Kritiker bemängelten, dieser würde psychisch Kranke unter Generalverdacht stellen und der Polizei Einsicht in Patientendaten ermöglichen. Die Staatsregierung betonte, der Gesetzentwurf sei maßgeschneidert auf einen kleinen Teil psychisch kranker Menschen, die sich oder andere konkret gefährden. In einer gemeinsamen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses wurde mit Experten diskutiert, ob Änderungen an dem Entwurf nötig sind. Fazit: Ja, sehr viele.“
Der erste Teil des Gesetzesentwurfs bezweckt, die Hilfen für psychisch Kranke zu verbessern, um eine Unterbringung zu vermeiden. Dieser Teil wurde von Experten gelobt. Wichtigster Baustein dabei ist die landesweite Einführung von Krisendiensten.
Dazu
Bezirkstagspräsident Josef Mederer:
„Dadurch können wir wohnortnahe Angebote schaffen und zum Beispiel Krisentelefone einrichten“
Prof. Dr. Peter Brieger, ärztlicher Direktor des kbo-Isar-Amper-Klinikums München-Ost:
„Großartig, dass die Krisendienste in die Regelversorgung aufgenommen werden sollen. Lediglich die psychiatrische Versorgung von Krisendiensten in Justizvollzugsanstalten ist unrealistisch.“
Karl Heinz Möhrmann, Vorsitzender des Bayerischen Landesverbands der Angehörigen Psychisch Kranker:
„Ich wünsche mir mehr konkrete Maßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen sowie für die besondere Versorgung von Kindern und Jugendlichen.“
Besonders strittig war der zweite Teil des BayPsychKHG, der die Unterbringung von psychisch Kranken regelt. In einer Unterbringungsdatei sollen die Daten von allen auf Anordnung eines Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen gespeichert werden. Parallel zur Expertenanhörung kündigte die Staatsregierung allerdings an, diese ersatzlos zu streichen. Weiterhin bestehen bleiben soll jedoch die Meldepflicht an die Polizei, wenn psychisch Kranke entlassen werden.
Dazu:
Präsidialmitglied Celia Wenk-Wolff vom Bayerischen Bezirketag.:
„Das darf nicht zum Ersatz für die Unterbringungsdatei werden“
Prof. Dr. Oliver Pogarell vom Klinikum der Universität München:
„Die Meldepflicht geht aufgrund der wenigen gefährlichen Einzelfälle an der Realität vorbei.“
Ein weiterer Kritikpunkt war, ab wann Personen eingewiesen werden können.
Dazu:
Davor Stubican vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern:
„Der Begriff „Gefährdung des Allgemeinwohls“ im Gesetzentwurf ist schwammig. Dadurch wird der Personenkreis massiv ausgeweitet. Das gibt es sonst in keinem anderen PsychKHG in Deutschland.“
Prof. Dr. Peter Falkai, Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München:
„Die Grenze muss genauer definiert werden. Nur so kann im Nachhinein rekonstruiert werden, warum eine Unterbringung stattgefunden hat.“
Von Seiten der CSU-Fraktion wurde ein weiterer „Handlungsbedarf“ eingeräumt und versprochen, dass es noch viele Änderungsanträge geben würde.
Wir werden weiter beobachten und regelmäßig über neue Entwicklungen berichten.
Euer Attitudeblog
Bild: Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, Expertenanhörung im Konferenzsaal des Landtags, Foto: Rolf Poss © Bildarchiv Bayerischer Landtag