Seit Monaten diskutiert die Große Koalition über das umstrittene sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, den Paragrafen 219a. Ausgelöst hatte die Debatte die Ärztin Kristina Hänel, die wegen unerlaubter Werbung verurteilt wurde. Durch den jetzt vorgestellten Reformentwurf dürften Ärztinnen und Ärzte zwar darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch keine weiterführenden Informationen zum Eingriff anbieten. Vielen reicht dieser Kompromiss nicht. Für neues Konfliktpotential sorgt auch die von der Bundesregierung initiierte Studie zu den „seelischen Folgen“ von Schwangerschaftsabbrüchen.

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Am Mittwochabend den 12.12.2018 handelte die Große Koalition einen „Kompromissvorschlag“ zur Reformierung des umstrittenen §219aStGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) aus. Der Paragraph soll demnach bestehen bleiben, allerdings soll konkreter ausformuliert werden, inwieweit Ärzt*innen und Kliniken über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Der Kompromissvorschlag ist das Ergebnis mehrstündiger Beratungen der zuständigen Bundesminister – Horst Seehofer (CSU), Katarina Barley (SPD), Jens Spahn (CDU) und Franziska Giffey (SPD)

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