
Diskussion um §219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) im ARD-Polittalk „Anne Will“
Seit Monaten diskutiert die Große Koalition über das umstrittene sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, den Paragrafen 219a. Ausgelöst hatte die Debatte die Ärztin Kristina Hänel, die wegen unerlaubter Werbung verurteilt wurde. Durch den jetzt vorgestellten Reformentwurf dürften Ärztinnen und Ärzte zwar darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch keine weiterführenden Informationen zum Eingriff anbieten. Vielen reicht dieser Kompromiss nicht. Für neues Konfliktpotential sorgt auch die von der Bundesregierung initiierte Studie zu den „seelischen Folgen“ von Schwangerschaftsabbrüchen.