Rita Süssmuth, Bundestagspräsidentin und Bundesministerin a.D. bezieht als eine der ersten CDU-Politikerinnen Stellung gegen den §219a

Prof. Dr. Rita Süßmuth, Bundestagspräsidentin und Bundesministerin a. D. referierte auf der Veranstaltung  „100 Jahre Frauenwahlrecht“ und zur Eröffnung der Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ im Gießender Rathaus und trifft dort auf die Ärztin Kristina Hänel, die wegen verbotener »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte wurde.

Die Gießener Allgemeine Zeitung berichtet:

„Am Ende zeigt sich Rita Süssmuth »ergriffen«. Gerade hat die Bundestagspräsidentin und Bundesministerin a. D. am Montagabend im Rathaus ihren Vortrag »100 Jahre Frauenwahlrecht – Schluss mit den Trippelschritten« beendet, da meldet sich aus dem Publikum Kristina Hänel zu Wort. Die wegen verbotener »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Ärztin dankt Süssmuth, dass sie soeben als eine der ersten CDU-Politikerinnen öffentlich gegen Paragraf 219a Strafgesetzbuch Stellung bezogen habe. Die Christdemokratin wiederum ist froh, Hänel persönlich zu treffen – erst recht, nachdem sie ihren Fall in dem Referat gleich mehrfach erwähnt hat.“

Link zum Artikel:

„Frauenpotenzial zu wenig genutzt“ – Christian Schneebeck – Gießener Allgemeine Zeitung – über die Veranstaltung „100 Jahre Frauenwahlrecht – Schluss mit den Trippelschritten“

 

Titelbild:

Rita Süßmuth, Gießener Allgemeine Zeitung

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